• Hallo Ihr jung gebliebenen.
    Meine Frage betrifft im allgemeinen Fragen die mit der unterbringung in einem Pflegeheim verbunden sind. Das soll heisen, das wen jemand der in einem Pflegeheim untergebracht werden muss und nur begrenzte eigenen Mittel hat, wer dann in so einem Fall für die Kosten die dort anfallen aufkommt.????
    Ich wäre Euch sehr verbunden, wen ich diesbezüglich ein paar Antworten bekommem würde.
    Danke im vorraus.
    Walter

  • [size=18]Hallo Walter , wenn der Fall eintritt , ist der erste Weg immer zu zuständigen Krankenkasse. Die schicken dann zuerst den medizinischen Dienst zu Dir hin , um den " Pflegefall " genau festzustellen . Dann wird gesagt , was die Kasse leistet . Du musst zeigen , was Du an Einkommen hast . Eventuell vorhandene Kinder müssen mit dafür geradestehen . Der nächste Schritt ist dann [/SIZE]
    [size=18]zum zuständigen Sozialamt der Gemeinde wo Du wohnst . Die kommen für den Rest der anfallenden Kosten auf .[/SIZE]
    Es ist kein leichter Weg . Noch ein Tipp , über die Krankenkasse und / oder eine Verbraucherzentrale bekommst Du ein kleines Büchlein
    worin alles genau aufgelistet ist , über die einzelnen genauen Beiträge und Kosten , sowie die genaue Vorgehensweise.
    Viel Glück dabei .
    trebla[size=18][/SIZE]

  • Hallo trebla danke für Deine Ausführungen.
    Sorry das ich mich erst jetzt wieder melde, den zwischenzeitlich waren oder mussten wir wieder nach Deutschland ( wohne selbst in der Bretagne ) da sich der Gesundheitszustand meines Vaters dramatisch verschlechtert hatte.
    Zu der von mir vorher gestellten Frage noch ergänzend: Wie verhält es sich bei der bei mir vorliegenden Sachlage, das ich der Stiefsohn bin, soll heisen das mein Vater mich nicht adoptiert hatte und es sind somit zwei Namen vorhanden.???
    Ferner sind keine weiteren Geschwister vorhanden und auch aus der Familie meines Stiefvaters ist niemand mehr da.!!

  • Hallo und willkommen bei uns, Junggebliebener.
    Hier habe ich etwas für Dich gefunden, dass Dich sicher ein wenig beruhigen wird:

    Zu den unterhaltspflichtigen Personen gehören nur Angehörige in gerader Linie, also die Kinder oder Eltern des Pflegebedürftigen. Verwandte zweiten Grades können für an den Kosten für das Pflegeheim ebenso wenig herangezogen werden wie Verwandte in seitlicher Linie, z. B. Schwestern oder Brüder des Heimbewohners.

    Mehr unter:
    http://www.monero.de/geld-sparen/ve…ern-zahlen.html

  • Ja, da sprecht Ihr was an! Wir hatten den medizinischen Dienst auch bei uns, der hat "super" gearbeitet ! Pflegestufe aberkannt! Nun, wir haben widerspruch eingelegt weil unsere private Pflegezusatzversicherung dort keine Probleme hatte und zahlt. Dort konnten wir bei unserem Arzt auch das Gutachten erstellen lassen und der Versicherung hat das ausgereicht. Beim medizinischen Dienst haben wir drei Moante gebraucht mit Gegengutachten durch einen anderen Arzt, damit wir die Pflegestufe wiederbekommen haben. Unser Versicherungsmann war da auch sehr fitt auf dem Gebiet, hat uns geholfen. Das Problem ist, wer keine zusätzliche
    pflegeversicherung hat, muss tief in die eigene Tasche greifen. Nur wenn da nichts ist, also weder Haus noch Ersparnisse vorhanden sind, kommt ohne Zuzahlungen
    hin. Aber vorsicht, die Kinder kommen da auch in Schwierigkeiten, auch wenn dort durchschnittlich verdient wird.
    Also, auf der Straße lassen die keinen liegen, aber firstclass gibts dan natürlich auch nicht. Viel Erfolg!

  • Kinder dürfen nur dann zahlen wenn:

    • der pflegebedürftige Elternteil nicht dazu in der Lage ist, es zu finanzieren
    • der Ehegatte des unterhaltsbedürftigen Elternteils mit der Rente oder mit dem Sparvermögen für die Versorgung des Pflegebedürftigen bezahlen kann
    • das Kind leistungsfähig ist

    Das Leben ist schön !

  • Hallo Ihr junggebliebenen wie stehen so die Aktien bei Euch.??
    Bei uns hatte sich in der Vergangenheit doch noch alles im grossen und ganzen zum guten gewendet und es gab
    keine Probleme. Das einzige war, das nachdem mein Vater ( 96 Jahre ) leider verstorben war dieser "sorry " Saublöde Verein
    MDK in der Hinsicht reagiert hat und meinem Vater die erste Pflegestufe nachträglich genehmigt hat. Es gab noch
    einige Diskussionen eben mit diesem " Verein " und ich persönlich kann einfach die vorgehensweise und Begutachtung
    in keinster Weise nachvollziehen.!!
    In der zwischen Zeit ist auch meine Mutter verstorben ( 94 Jahre ) und somit hat sich alles in der Hinsicht erledigt.!!
    Von daher wünsche ich allen für die Zukunft alles alles gute und haltet die Ohren steif und ich verabschiede mich
    von daher aus diesem Forum mit freundlichen Grüssen aus der Bretagne
    Euer Walter Stübig.

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