Privaten Krankenversicherungen - In Vorkasse gehen oder rechen mit der PV abrechenen?

  • Einfach so ...........mal gefragt.
    Wer kennt sich mit privaten Krankenversicherungen aus?
    Beim Arztbesuch muss ich da in Vorkasse gehen oder rechen die mit der PV ab?
    Gibt es eine Internetseite darüber, wo ich alles erfahren kann?
    Fast alle Anbieter geben hier im Internet keine Auskunft auf meine Fragen.

  • [size=18]Hallo , mit einer privaten KV muss ich beim Arztbesuch immer in Vorleistung treten . Bei einem Krankenhausaufenthalt kann ich vorher eine Deckungszusage beantragen . Da jeder einzelne Private Krankenversicherer immer andere Bedingungen hat , ist in jedem Fall eine vorherige Rücksprache dringend erforderlich . Die einzelnen PKV Unternehmen sind ja auch Konkurrenz untereinander . Das schlimme dabei ist , wenn man unbedingt in die PKV will , den passenden Anbieter zu finden . Manchmal hilft die Verbraucherzentrale oder ein unabhängiger Makler . [/SIZE]
    [size=18]( Ich komme aus der privaten Krankenversicherung ) Ich drücke dir beide Daumen .[/SIZE]

  • Danke, trebla.
    In Spanien musst Du bei den meisten Privatkassen nicht in Vorkasse treten. Abgerechnet wird mittels Coupons, die Du von Deiner PKK erhälst. Mit der Bezahlung hast Du nichts zu tun.
    Ich war früher auch in Deutschland privat krankenversichert. Da allerdings mussten wir grundsätzlich in Vorkasse gehen. Zwar wurde alles zu 100 % erstattet, aber das ist ja auch schon 25 Jahre her:D.

  • Grundsätzlich gilt, dass der Patient die Kosten selbst trägt und dann von der Versicherung erstatten lässt. Einige Gesellschaften begleichen rechtzeitig eingereichte Rechnungen aber in Windeseiles, weshalb man das Zahlungsziel des behandelnden Arztes meist "abwarten" kann und dann mit dem frisch überwiesenen Geld (von der Versicherung) die Kosten begleichen kann.

    Grundsätzlich sei hier mal gesagt: viele Versicherungsberater versprechen einem das Gelbe vom Ei aus Provisionsgründen. Ich selbst wollte aufgrund gestiegener Beiträge die Gesellschaft wechseln. Nachdem ich das getan hatte, erzählt mir ein Bekannter, dass ich auch einen "internen Tarifwechsel" in der bestehenden Gesellschaft hätte durchführen können. Tolle Wurst, damit wär mir viel Papierkram erspart geblieben.

    Die Weisheit der Kunst und die Weisheit der Wissenschaft beseht in uneigennützigem Dienen zum Besten der Menschen.

    - John Ruskin, (1819 - 1900), englischer Kunstkritiker, Sozialökonom und Sozialreformer

  • Man macht den Vertrag mit dem Arzt und bezahlt den Arzt dann selbst. Dem Arzt ist es egal ob der Patient eine PKV im Rücken hat, die die bezahlung übernimmt.
    Immer mehr private Krakenversicherungen bezahlen verzögert- dauer so um 1 Monat im Moment. Für den stationären Aufenthalt einfach mal bei der KV in Deutschland anrufen oder den Versicherungsmann losschicken, die Jungs und Mädels lösen die Probleme meistens sehr schnell- wichitg - vor dem Aufenthalt:-)
    So kann man die Kostenzusage und die direkte Bezahlung beantragen. Vorsicht- Vertragsbedingungen- Im Ausland zählen oft "ortsübliche bzw. landestypische
    Behandlungskosten" als versichert. Wenn man dort eine "Sonderbehandlung" bekommt und die falsche KV unterschrieben hat, könnte dort ein finanzielles Problem bekommen- deswegen - vorher nachfragen !!!!

  • Quote

    Nachdem ich das getan hatte, erzählt mir ein Bekannter, dass ich auch einen "internen Tarifwechsel" in der bestehenden Gesellschaft hätte durchführen können.



    Klar hat dir das der Makler nicht gesagt, beim internen Wechsel verdient er ja auch keine Provision, nur wenn er dir einen Vertrag mit einem anderen Versicherer vermittelt. Und natürlich hat auch dein aktueller Versicherer kein Interesse daran, dich bezüglich eines günstigeren Tarifes von ihm zu beraten, das kostet ihn schließlich einen Teil deines Beitrags. Wenn du intern wechseln willst, kannst du dir auch Hilfe von Experten holen, um an deinem Tarif nachzubessern. Das ist jedoch nicht kostenlos. Ansonsten kannst du auch mal deine PKV Leistungen genau ansehen und nicht benötigte Leistungen ausschließen oder einen Selbstbehalt vereinbaren.

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