1. Forum
    1. Unerledigte Themen
    2. Dashboard
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Geld Sparen Forum
  2. Geld Sparen
  3. Arbeit, Rente + Steuern

Lohnsteuer oder wie auch immer das heißt ;)

  • waldi44
  • 18. Januar 2017 um 11:27
JETZT registrieren - es dauert nur einen Augenblick und ist kostenlos!
  • waldi44
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 18. Januar 2017 um 11:27
    • #1

    Hallo liebe Leute, mal eine Frage an die, die schon länger Rente beziehen.
    Ich müsste eigentlich eine Steuererklärung machen, weiß aber nicht, ob ich von der Rentenkasse einen Bescheid bekomme über die Höhe meiner bisher erhaltenen Rente oder ob ich die selber errechnen und angeben muss. Trifft auch für die Betriebsrente zu.
    Nicht, dass ich auf etwas warte, das es gar nicht gibt und ich den Abgabetermin verpasse.

  • Gast4188
    Gast
    • 19. Januar 2017 um 13:32
    • #2

    Unter Angabe der Versicherungsnummer hannst du die Bescheinigung in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und beim Servicetelefon unter 0800 1000 48088 kostenfrei anfordern. Wenn du diesen Beleg schon in den zurückliegenden Jahren angefragt hast, kommt er automatisch.
    Diese Angaben gehören in "Anlage R" und "Anlage Vorsorgeaufwand“ der Steuererklärung.

    Bei der Betriebsrente bleibt alles so wie immer, du bekommst den/die Beleg(e) vom Arbeitgeber.

  • Gast4188
    Gast
    • 19. Januar 2017 um 13:44
    • #3

    P. s. Wenn du Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge zahlst, die nicht in der Bescheinigung der RV oder AG stehen, bekommst du die Bescheinigung bei der Krankenkasse.

  • waldi44
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 20. Januar 2017 um 12:24
    • #4

    Danke für die Antwort. Dann warte ich einfach mal bis Mitte Februar ab und gehe dann zu meinem Steuerberater - muss ich mir auch erst noch ausgucken.

  • Sonnenschein
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    28
    Beiträge
    445
    • 1. März 2017 um 06:27
    • #5

    Steuererklärung 2017: So können Rentner Geld sparen.

    Zitat


    Mit Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen können Rentner bei der Steuererklärung ebenfalls Geld sparen. So lassen sich etwa die Kosten für die private Haftpflichtversicherung absetzen sowie Spenden jedweder Art. Ein weiterer Bereich sind Ausgaben für Kuren, Arztbehandlungen, medizinische Hilfsmittel und Medikamente, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt.

    Sie sollten beachten, dass Sie hier einen zumutbaren Eigenanteil übernehmen müssen, der sich nach Ihren Einkünften und Familienstand richtet. Der Kauf einer Brille oder die medizinisch erforderliche Fahrt zu einem Angehörigen, der seit längerer Zeit im Krankenhaus ist, kann sich durchaus lohnen und bei der Steuererklärung für Rentner geltend gemacht werden. Die Höhe liegt bei 30 Cent pro Kilometer.


    lese hier:
    So holen sich Rentner Ihr Geld vom Fiskus zurück

    [color=#008000][color=#404040][color=#008000]"Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt" - Mahatma Gandhi [/COLOR][/COLOR][/COLOR]

  • Sonnenschein
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    28
    Beiträge
    445
    • 1. März 2017 um 06:49
    • #6
    Zitat

    Ob Sie für Ihre Renten eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, wie hoch der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente ist.

    Zitat


    Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nunmehr steuerlich gleich behandelt. Es wird nicht mehr danach unterschieden, ob es sich um eine lebenslange Leibrente (z.B. Altersrente)
    oder um eine abgekürzte Leibrente (z.B. Erwerbsminderungsrente) handelt. Entscheidend ist nicht mehr der Ertragsanteil, sondern der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn.

    Der andere steuerfreie Teil der Jahresrente wird als Rentenfreibetrag vom Finanzamt festgeschrieben und gilt in dieser Höhe für die gesamte Laufzeit der Rente. Für bereits bestehende Renten (Bestandsrenten) beträgt der Besteuerungsanteil 50 %. Rentenerhöhungen nach 2005 sind in voller Höhe steuerpflichtig.

    Für Renten, die nach 2005 beginnen, steigt der Besteuerungsanteil bis zum Jahr 2020 schrittweise um zwei Prozentpunkte pro Jahr auf 80 %. Danach steigt der Besteuerungsanteil um einen Prozentpunkt pro Jahr auf 100 % bis zum Jahr 2040.


    lese hier:
    [COLOR=#0066cc]Steuererklärung für Rentner mit Rechner[/COLOR]

    [color=#008000][color=#404040][color=#008000]"Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt" - Mahatma Gandhi [/COLOR][/COLOR][/COLOR]

  • Sonnenschein
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    28
    Beiträge
    445
    • 1. März 2017 um 06:55
    • #7

    17.05.2016
    [size=24][size=14]Steuererklärung für Rentner: So vermeiden Sie hohe Steuern[/SIZE] [/SIZE]

    lese unter:
    Steuererklärung für Rentner - So vermeiden Sie hohe Steuern - Special - Stiftung Warentest

    [color=#008000][color=#404040][color=#008000]"Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt" - Mahatma Gandhi [/COLOR][/COLOR][/COLOR]

  • Mit dem Schwerte
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 17. August 2017 um 19:58
    • #8

    Warum wird von Renten, die weit unter dem Existenzminimum bleiben, der Sozialversicherungsbeitrag einbehalten?
    Ich halte das für einen groben Fehler, der unbedingt der Korrektur bedarf.
    Renten, welche unter dem Betrag des Existenzminimum bleiben, sollten aufgestockt werden bis zu der Grenze dieses Minimums.
    Gegenwärtig 8820€ pro Jahr und alleinstehend.

    [COLOR=#ffa64d]Alles was zu Christus leitet, bringt Geist und Leben.[/COLOR]

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Registrierung

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™